Warum kommen jetzt so viele Flüchtlinge in Deutschland an?
Schau Dich doch mal um, in vielen Gegenden unserer Erde gibt es Krieg, Hunger, Armut. Wer kann in einem zerstörten Umfeld leben, seine Familie versorgen, seine Kinder groß ziehen?
Menschen fliehen, weil ihnen in ihrer Heimat die Verletzung grundlegender Menschenrechte droht. Die große Zahl der Asylsuchenden in Deutschland ist das Ergebnis von Krieg, Gewalt und Verfolgung in vielen Ländern der Erde. Die Bürgerkriege in Syrien, in Afghanistan, im Irak und in Somalia sowie die politische Verfolgung in Tschetschenien, dem Iran, in Eritrea und vielen anderen Ländern hat zu einer steigenden Zahl von Flüchtlingen geführt, die in Europa Schutz suchen.
Aktuelle Zahlen weltweit findet ihr hier.
Daten über Anzahl und Herkunftsländer für Deutschland:
In Deutschland informiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz: BAMF), das sich in Nürnberg befindet, über aktuelle Zahlen, aber auch alle rechtlichen Grundlagen über Asyl. In jedem Bundesland befinden sich Außenstellen, die beraten.
Das zuständige Amt für den Landkreis Dachau befindet sich in München in der Boschetsrieder Straße, wo auch die Asylbewerber zum Interview eingeladen werden.
Was sind denn die Fluchtgründe?
Da gibt es ganz viele Gründe, aber die wichtigsten sind Verfolgung aus politischen, religiösen, humanitären Gründen. Berücksichtigt wird allerdings nur staatliche Verfolgung, also Verfolgung, die vom Staat ausgeht.
Aber auch aus wirtschaftlichen Motiven heraus fliehen die Leute. Wenn z.B. die Industriestaaten die Meere vor der afrikanischen Küste mit ihren Schiffen mit kompletten Verarbeitungsanlagen leerfischen, bleibt für einen traditionellen Fischer nichts mehr übrig. Jedoch sind allgemeine Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit als Gründe für eine Asylgewährung grundsätzlich ausgeschlossen.
Viele weitere Informationen dazu finden sich unter www.exilio.de
Wer kann in Deutschland Schutz bekommen?
Da gibt es eine Reihe internationaler Vereinbarungen und vor allem bei uns in Deutschland das Grundgesetz, dass in Artikel 16a besagt:
Politisch Verfolgte genießen Asyl.
Asyl bekommt aber auch, wem Folter oder die Todesstrafe in seinem Heimatland droht.
Asyl bekommen auch Zivilisten, wenn sie "durch willkürliche Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts" in ihrem Heimatland bedroht sind.
In der UN-Menschenrechtserklärung Artikel 14 wird das Asylrecht erwähnt, allerdings nur insofern, als dass die einzelnen Staaten bereit sind, dies zu gewähren.
Die EU hat in den letzten Jahren viele Verordnungen und Regelungen beschlossen, allerdings lassen diese den einzelnen Staaten viel Spielraum. England, Irland und Dänemark haben Sonderbedingungen ausgehandelt.
Dazu ist unter der Seite des Auswärtigen Amts immer auch der aktuelle rechtliche Stand der Asylpolitik zu finden:
Auswärtige Amt
Was ist eigentlich ein Flüchtling und was ist ein Asylbewerber?
Da gibt es schon einen Unterschied:
Ein Ausländer wird als Flüchtling anerkannt, wenn er sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Nationalität, politischen Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb seines Herkunftslandes befindet, dessen Schutz er nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will.
Asylbewerber sind Personen, die bei einem Land, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, um Asyl, d.h. um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung ersuchen und sich aus diesem Grund im laufenden Prüfungsverfahren beim BAMF befinden.
Der positive Abschluss eines solchen Asylverfahrens endet dann u. a. oftmals mit der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft.
Und Asylant?
Seit den 1980er Jahren wird immer mehr das Wort "Asylbewerber" anstatt "Asylant" gebraucht, vor allem vor den steigenden Zahlen der Asylsuchenden. Kritiker bemängeln, dass die Endung -ant vor allem negative Bedeutung hat wie in Ignorant oder Simulant. Es erfolgte eine schleichende Stigmatisierung, wobei das Wort nach Sprachwissenschaftler mittlerweile selbst eine Stigmatisierung bedeutet und im öffentlichen Sprachgebrauch nicht mehr verwendet wird.
Welche Pflichten hat ein Asylbewerber oder Flüchtling?
Asylbewerber und Flüchtlinge müssen die Gesetze und Bestimmungen des Asyllandes respektieren und beachten, aber das ist ja eigentlich ganz klar oder?
Hat ein Asylbewerber oder Flüchtling auch besondere Rechte?
Ein Asylbewerber oder ein Flüchtling hat im Großen und Ganzen die gleichen Rechte und Pflichten wie ein deutscher Bürger oder Bürger der EU, die hier in Deutschland leben. Lediglich in ein paar Bereichen unterscheiden sich deren Rechte von denen eines deutschen Bürgers.
Insbesondere Arbeitsgenehmigungsverfahren und Einschränkungen in der Reisemöglichkeit zählen dazu. Detaillierte Auskünfte für den Einzelfall wie Wegzug in ein anderes Bundesland oder Ausreise aus Deutschland in ein Nachbarland der EU usw sind beim jeweiligen Sozial- und Ausländeramt zu erfragen, die auch die Genehmigung für eine Arbeitsaufnahme erteilen.
Wie viele Asylbewerber sind bisher gekommen und woher kommen sie?
Die Zahl der Asylbewerber ist in letzter Zeit sprunghaft gestiegen, das hat jeder gemerkt. Hier sind mal eine Menge Zahlen aus Bayern als Beispiel:
Von Januar bis Ende August 2014 wurden nach Bayern 14.499 Asylbewerber zugeteilt. Davon waren 3.001 Europäer und 11.498 stammen aus Ländern außerhalb Europas.
Die Aufteilung der Asylbewerber nach Herkunftsländern am Beispiel München:
Grafik: Hauptherkunftsländer der Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung der Regierung von Oberbayern. Stand 30.06.2015
Copyright: Regierung von Oberbayern
Die aktuellen Zahlen sind unter der Seite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu finden.
Informationen zu Bayern veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration.
Was passiert nach der Ankunft in Deutschland?
Dafür gibt es einen vorgeschriebenen Ablauf, den die Asylbewerber und die offiziellen Stellen einhalten müssen.
• Ein Ausländer, der nicht im Besitz der erforderlichen Einreisepapiere ist, kann an der Grenze um Asyl nachsuchen. Im Falle der unerlaubten Einreise hat er sich unverzüglich bei einer Aufnahmeeinrichtung zu melden oder bei der Ausländerbehörde oder der Polizei vor Ort um Asyl nachzusuchen.
• Der Asylsuchende wird dann in eine für ihn zuständige Erstaufnahmeeinrichtung geschickt. In Bayern sind diese in München, Zirndorf, Regensburg und Deggendorf. In einer Erstaufnahmeeinrichtung sind oft nur Betten und Essen vorhanden. In Markt Indersdorf waren in der Noterstaufnahme in der Tennishalle teilweise mehr als 100 Personen auf Feldbetten in der einen großen Halle ohne Möglichkeit eines Rückzugraumes untergebracht. Glaube mir, es ist kein Spaß, in einer solchen Einrichtung zu leben!
• In der Erstaufnahmeeinrichtung wird der Asylsuchende registriert und über seine Fluchtgründe in Kürze befragt. Er erhält ein vorläufiges Dokument, das es ihm erlaubt, in Deutschland zu bleiben, bis über seinen Antrag entschieden ist.
Er wird auch von einem Arzt medizinisch untersucht. Während des Aufenthalts in einer Erstaufnahmeeinrichtung findet zunächst die sogenannte Erstbefragung bzw. Einzelinterview durch die Regierung von Oberbayern statt.
• Während des Asylverfahrens wird der Asylbewerber von einem Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge persönlich zu seinen Fluchtgründen angehört. Nach einer gewissen Aufenthaltsdauer in der Erstaufnahme-einrichtung wird er nach einem festgelegten Aufteilungsschlüssel (Königsteiner Schlüssel) im Landkreis in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Das kann je nach Gegebenheit ein Zimmer in einer Containeranlage oder in einem großen Haus sein oder auch in ehemaligen Hotels oder Seniorenheimen.
• Nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel" wird festgelegt, wieviele Asylsuchende ein Bundesland aufnehmen muss. Dies richtet sich nach Steuereinnahmen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung). Die Quote wird jährlich neu ermittelt. Im Jahr 2015 hat NRW die höchste Quote und Bremen die niedrigste Quote Asylsuchende aufzunehmen (Quelle: BAMF)
Wie läuft das eigentliche Asylverfahren ab?
Auch das ist vom Gesetzgeber genau geregelt: verantwortlich für das Verfahren ist das BAMF, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Bei der Anhörung muss der Flüchtling einem Mitarbeiter des BAMF - dem sog. Entscheider - seine Fluchtgründe und seine Geschichte erklären. Die Entscheidung, ob Asyl gewährt werden kann, hängt immer vom Einzelschicksal ab. Gefällt wird die Entscheidung auf Grund einer Gesamtschau, die alle relevanten Erkenntnisse berücksichtigt. Ausschlaggebend sind dabei die Anhörung sowie zusätzliche Ermittlungen, die bei Bedarf veranlasst werden. Zudem wird hierfür das "Informationszentrum Asyl und Migration" des Bundesamtes und dessen spezielle Datenbank genutzt.
Da gibt es doch so etwas wie das Dublin III-Verfahren, was ist das denn?
Vorweg gleich einmal: Die Dublin III Verordnung löst Dublin II ab. Im Dublin-Verfahren wird der für die Prüfung eines Asylantrages zuständige Staat festgestellt. Seit 01.01.14 ist die Dublin Verordnung in dritter Fassung in Kraft. Diese Verordnung regelt im Kern, dass jeder Asylantrag, der im Dublin-Raum gestellt wird, inhaltlich nur durch einen Mitgliedstaat der europäischen Union, sowie durch Norwegen, Island, Schweiz oder Liechtenstein geprüft wird. Damit soll erreicht werden, dass ein Asylsuchender innerhalb der Mitgliedstaaten nur noch ein Asylverfahren betreiben kann. Das bedeutet, dass dasjenige Land der Europäischen Union für den Asylbewerber zuständig ist, welches der Flüchtling zuerst betritt. D.h. der Asylbewerber muss seinen Antrag dort stellen, wo er das erste Mal europäischen Boden betreten hat. Sehr viele Flüchtlinge kommen über das Mittelmeer und betreten als erstes EU-Land die Außengrenzen von Europa wie Spanien, Italien oder Griechenland. Wenn sie in einem dieser Länder registriert werden, sind diese Länder für das Asylverfahren zuständig.
Wird jetzt ein Asylantrag in Deutschland gestellt, prüft das BAMF zuerst, ob nach den Dublin-Vereinbarungen Deutschland oder ein anderes EU-Mitgliedsland für die Durchführung zuständig ist. Ist aber ein anderes EU-Land zuständig, versuchen die deutschen Behörden, den Asylbewerber in dieses Land zurückzuführen (»Dublin-Fälle«).
Während die gesamte Prüfung läuft, haben diese Personen den Status "Asylbewerber" und leben in ihnen zugewiesenen Wohnmöglichkeiten wie Gemeinschaftsunterkünften.
Wie viele der Flüchtlinge werden überhaupt anerkannt und dürfen bleiben?
Das hängt von vielen verschieden Faktoren ab.
Für 2014 gibt es vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die folgenden Zahlen:
• Ingesamt wurden 202.843 Asylanträge gestellt.
• 128.911 Asylanträge wurden abschließend beurteilt.
• 2285 Personen (1,8 Prozent) wurden als Asylberechtigte im Sinne des Grundgesetzes anerkannt.
• 31.025 Personen (24,1 Prozent) erhielten Flüchtlingsschutz.
• Bei 5.174 Personen (4 Prozent) wurde subsidiärer Schutz festgestellt, d.h. im Herkunftsland droht ihnen ernsthafte Gefahr: die Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung oder eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit einer Zivilperson infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts
• Bei 2.079 Personen (1,6 Prozent) wurde Abschiebungsverbot festgestellt dh. weil im Zielstaat eine erhebliche individuelle Gefahr oder extreme allgemeine Gefahr droht, z. B. die Gefahr einer wesentlichen Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung infolge fehlender oder nicht ausreichender Behandlung im Zielstaat.
• Die Anträge von 43.018 Personen (33,4 Prozent) wurden abgelehnt.
• Asylanträge können auch wieder aus den unterschiedlichsten Gründen zurückgenommen werden. Gerade aus dem Kosovo haben immer wieder einige Personen ihre Asylanträge zurückgezogen und sind nach Aufforderung zurückgekehrt.
Hilfe und Beratung dazu bietet zum Beispiel das Büro für Rückkehrhilfe in München an.
Zahlen dazu werden laufend vom Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familien und Integration aktualisiert und können auf deren Internetseite abgefragt werden.
Haben die Asylbewerber einen Rechtsanwalt, können sie sich den überhaupt leisten?
Wir wissen, Rechtsanwälte sind teuer. Mittlerweile haben sich auch in Deutschland einige Rechtsanwälte auf die Vertretung von Asylbewerbern spezialisiert. Da ihre Klienten finanziell in der Regel nicht so sehr gut gestellt sind, verlangen sie ein eher bescheidenes Honorar, das sich in erster Linie am Stundenaufwand bemisst.
Die meisten Asylbewerber haben Ratenvereinbarungen über die Rückzahlung der Anwaltskosten, die über viele Jahre laufen.
Seit einiger Zeit arbeitet aber auch in München die "Refugee Law Clinic Munich e.V." für die Asylbewerber, auch aus Dachau. Der ehrenamtliche Verein wurde von Jura-Studenten und Juraabsolventen gegründet und bietet mittlerweile an vielen verschiedenen Städten in Deutschland kostenlose Rechtshilfe an. Die Mitglieder der "Refugee Law Clinic" stehen in ständigem Kontakt mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus dem Beirat des Vereins.
Andere Organisationen wie Caritas dürfen keine Rechtsberatung anbieten, helfen aber beim Ausfindigmachen von Anwälten oder beim Aufsetzen von Schreiben.
Was passiert mit Asylbewerbern, die nicht anerkannt werden?
Das ist für den Asylbewerber der schlimmste Fall. Aber noch gibt es Hoffnung:
Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes steht dem Asylbewerber der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen. Aber sobald alle Rechtsmittel ausgeschöpft bzw. erschöpft sind, muss der Asylbewerber die Bundesrepublik Deutschland verlassen. Tut er das nicht freiwillig, wird er in sein Herkunftsland abgeschoben.
Wie lange dauert eigentlich so ein Verfahren?
Fast die Hälfte der Asylbewerber in Deutschland müssen mehr als ein halbes Jahr warten, bis über ihren Asylantrag entschieden wird.
Rund ein Drittel der Asylbewerber warten noch länger, nämlich bis zu zwei Jahren. Und fast ein Viertel von ihnen (22 Prozent) wartet sogar mehr als zwei Jahre auf eine Entscheidung. Das BAMF arbeitet an der Beschleunigung der Verfahren.
Über die Seite des BAMF sind auch diese Durchschnittszahlen zu erfahren.
Wie lange wohnen die Asylbewerber in den landkreiseigenen Unterkünften?
Das kann ganz schön lange dauern.
Die Asylbewerber haben bei der Auswahl ihres Wohnortes kein Mitspracherecht. Sie sind durch das Gesetz dazu verpflichtet, in den zugewiesenen Unterkünften zu leben. Und solange das Asylverfahren läuft, entscheiden die Behörden über den Wohnort.
Sobald das Asylverfahren mit einer positiven Entscheidung abgeschlossen wird, muss der (dann ja nicht mehr Asylbewerber sondern) Flüchtling sich eine eigene Wohnung suchen und ausziehen.
Nach dem neuen Integrationsgesetz, das am 6. August 2016 in Kraft getreten ist, gilt rückwirkend zum 1.1.2016 die Wohnsitzauflage. Das bedeutet, dass ein Anerkannter Flüchtling nun verpflichtet ist, in dem Bundesland/Landkreis seinen gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnsitz) zu nehmen, in das er bereits für die Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen war.
Er kann erst dann in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland ziehen, wenn er dort eine Ausbildung beginnt, eine Arbeitsstelle mit mindestens 15 Stunden und mehr als 712 Euro netto im Monat verdient oder er zu seiner dort lebenden Familie zieht.
Warum kommen die ausgerechnet zu uns in unsere Gemeinde?
Hier mal die Erklärung, wie das mit der Verteilung der Asylbewerber geregelt ist:
Für die Unterbringung der Asylbewerber sind die Bundesländer zuständig. Jedes Bundesland muss ein bestimmtes Kontingent an Flüchtlingen aufnehmen.
Je nach vorhandenen Möglichkeiten der Unterbringung, ob Gebäude oder Grundstücke zur Verfügung stehen, weist die Regierung von Oberbayern für den Landkreis Dachau den Asylbewerbern den Wohnort zu.
Die Asylbewerber werden aus den Erstaufnahmeeinrichtungen nach einem bestimmten Schlüssel, nämlich dem Königsteiner Schlüssel,
auf die Bundesländer verteilt, die die Asylbewerber auf die Bezirke und auf die Landkreise verteilen. Der Schlüssel setzt sich zu Zweidrittel aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl in dem betrachteten Gebiet, also Bundesland, Bezirk und Landkreis zusammen. Nach dem Schlüssel nimmt Bayern ca. 15% der Gesamtzahl der Asylbewerber in Deutschland auf. Nur die Quote für NRW ist noch höher.
Welche offiziellen Stellen sind eigentlich verantwortlich für die Asylbewerber?
Vor Ort sind das Sozialamt und die Ausländerbehörde des Landratsamtes für die Betreuung für Asylbewerber zuständig.
Die Ausländerbehörde ist für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltstitel zuständig, sowie für die Erteilung von ausländerrechtlichen Auflagen, wie zum Beispiel die Auflage zur Wohnpflicht im Stadt- und Landkreis. Die Ausländerbehörde ist auch für den Vollzug von Abschiebungen zuständig und entscheidet in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit über die Arbeitserlaubnis-Anträge von Asylsuchenden.
Das Sozialamt gewährt den Asylsuchenden Geldleistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes. Grundlage für die Leistungsgewährung ist das Asylbewerberleistungsgesetz.
Die soziale Betreuung und Beratung der Asylbewerber ist extrem wichtig. Diese Aufgabe übernehmen nach Absprache mit den Landratsämtern soziale Organisationen wie Caritas, Rotes Kreuz oder Diakonie. Auch hier ist genau geregelt, wie viele Asylbewerber von einem Mitarbeiter der Wohlfahrtsverbände oder von sonstigen beauftragten privaten Trägern betreut werden.
Das kann ja nicht alles das LRA und die Caritas machen, wer kümmert sich vor Ort um die Leute?
In fast allen Gemeinden, in denen Asylbewerber untergebracht sind, haben sich Helferkreise gebildet. Die Helferkreise bestehen aus Freiwilligen, die ihre Zeit, ihr Wissen und ihre Hilfsbereitschaft den Asylbewerbern zur Verfügung stellen. Diese ehrenamtliche Hilfe wird in vielerlei Bereichen gebraucht.
Sie organisieren Deutschkurse, begleiten zu Arzt- oder Behördengängen, unterstützen Schulkinder bei den Hausaufgaben, machen Ausflüge und organisieren Feste und Veranstaltungen. Die ehrenamtlichen Helfer ermöglichen durch ihre räumliche und persönliche Nähe das Ankommen der Asylbewerber und auch deren Integration in das Leben der Gemeinschaft in der Gemeinde.
Was bekommt ein Asylbewerber an Unterhalt?
Jeder erwachsene alleinstehende Asylbewerber bekommt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit dem 01.03.2015 326 EUR. Das Geld wird jeden Monat an einem bestimmten Tag direkt im Landratsamt an die Asylbewerber ausbezahlt.
Im Vergleich dazu erhält ein erwachsener SGB II Empfänger monatlich 399 EUR.
Was müssen sie davon alles bezahlen?
Von diesem Betrag müssen die Asylbewerber ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sie brauchen das Geld also für Lebensmittel, Kleidung und Mittel zur Gesundheits- und Körperpflege und ggf. Telefonkosten.
Kosten für Unterbringung, Heizung, Wasser, Strom und Arztkosten fallen nicht an, sie werden vom Landratsamt übernommen.
Wie wohnt so ein Asylbewerber?
Nach der Erstaufnahmeeinrichtung zieht der Asylbewerber in die neue Unterkunft ein. Das kann eine Wohnung oder ein Zimmer in einer Container-Wohnanlage sein oder auch ein Gebäude wie ein ehemaliges Altersheim.
Die Einrichtung ist sehr einfach in den Zimmern, im Aufenthaltsraum steht den Bewohnern eine Küche zur Verfügung.
Für die Unterbringung gibt es strenge Leitlinien.
• Einem Asylbewerber soll eine Fläche von 7 qm als Wohn-/Schlafraum zur Verfügung stehen.
• Zusätzlich soll für die gesamte Wohngemeinschaft eine Küche, sanitäre Einrichtungen (für je 10 Bewohner eine Dusche und eine Toilette, ein Waschbecken für 5 bis 7 Bewohner), eine Gelegenheit zum Waschen und Trocknen der eigenen Wäsche und ein Gemeinschaftsraum zur Verfügung stehen.
• Die Einrichtung des Wohn-/Schlafraums sieht ein Bett, einen Stuhl, einen abschließbaren Schrank und für je 2 Bewohner einen Tisch (ca. 80X80cm) und einen Kühlschrank vor.
Du siehst, nach unseren Begriffen ist das nicht unbedingt wohnlich zu nennen und manchmal (wie in Turnhallen) oft nicht alles umsetzbar.
Was ist die Erstausstattung?
Die Mehrzahl der Asylbewerber besitzt nur das, was sie bei der Flucht am Leibe trug. In der Erstaufnahme bekommen die Asylbewerber auch eine einfache Grundausstattung an Kleidung. Wenn der Asylbewerber dann aus der Erstaufnahmeeinrichtung in die neue Unterkunft kommt, werden ihm die notwendigsten Gebrauchsgüter des Haushalts zur Verfügung gestellt.
Zur Erstausstattung gehören Bettwäsche, ein Geschirrset für eine Person (Teller, Besteck, Glas und Tasse), Reinigungssets für die Küche und für das eigene Zimmer.
In den Zimmern im Container sind aber so viele andere Sachen noch drin, woher haben die Flüchtlinge das?
Viele Menschen, die sich engagieren oder davon erfahren, sind bereit zu spenden. Es finden sich sehr schnell Leute, die nicht mehr benutzte Kleinmöbel oder auch Elektrogeräte wie Fernseher, an die Asylbewerber verschenken. Viel Platz ist in den engen Wohn-/Schlafräumen nicht, um noch zusätzliches Mobiliar aufzustellen.
Bei Spenden bitte immer direkt bei den Asylbewerbern, den Ehrenamtlichen oder der Caritas nachfragen, bitte nicht einfach vor den Unterkünften abladen!
Warum haben die alle so tolle Handys?
Flüchtlinge brauchen Handys, um mit ihren Familien und Angehörigen in der Heimat in Kontakt zu bleiben. Oft werden Familien auf der Flucht getrennt, dann sind einige Familienmitglieder in der einen und andere Mitglieder in einer anderen Unterkunft, oft in verschiedenen Bundesländern oder gar Staaten. Da ist ein Handy die einzige Kontaktmöglichkeit.
Außerdem ist es ohne Handy kaum möglich, die lange und oftmals gefährliche Flucht aus den Krisengebieten nach Europa zu schaffen.
Geräte sind in der Regel von Second-Hand-Märkten sehr preiswert erhältlich. Die Asylbewerber telefonieren überwiegend mit sehr günstigen Providern.
In vielen der Staaten, aus denen Asylbewerber kommen, war das Festnetz kaum verbreitet, sodass das Mobiltelefon auch in diesen Ländern viel häufiger benutzt wird als bei uns.
Es gibt ja neben den Anrufen auch viele soziale Netzwerke, die unabhängig von Ort und Telefonnummer immer benutzt werden können und so auch die Möglichkeit finden, jemand zu finden, auch wenn die Telefonnummer nicht mehr existiert.
Und warum sind die manchmal so toll angezogen?
Bei dieser gut erhaltenen Kleidung handelt es sich um Spenden von Bürgerinnen und Bürgern, die helfen möchten. Das Engagement und die Hilfsbereitschaft sind sehr groß. Wohlfahrtsverbände wie Diakonie und Caritas, die die Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften betreuen, stellen diese gespendete Kleidung kostenlos zur Verfügung. Und die Helferkreise sammeln auch immer fleißig Kleidung, die sie an die Asylbewerber weitergeben können.
Bei der Kleidung handelt es sich oftmals um sehr hochwertige Kleidung. So hat eine Helferin einmal einen ganzen Koffer voll mit Designerkleidung für die Asylbewerber geschenkt bekommen.
Und eigentlich ist es auch nachvollziehbar, dass man gute Kleidung aussucht, wenn man weiß, dass der erste Eindruck oft entscheidet über Arbeitsmöglichkeit oder das Kennenlernen von Menschen.
Sollte ich den Flüchtlingen helfen?
Ja, unbedingt. Es gibt so viele unterschiedliche Möglichkeiten, dass jeder etwas findet, egal ob Schüler oder Rentner oder im
Sportverein Aktive, von einem einzelnen Einsatz beim Sommerfest bis zu wöchentlichen Sprachkursen, die von vielen Ehrenamtlichen seit Jahren
in den Unterkünften angeboten werden.
Wie kann ich denn helfen?
Wenn Du in einem Helferkreis ehrenamtlich Hilfe leisten möchtest, dann wende Dich an die Helferkreise vor Ort. Wenn in Deiner Gemeinde Asylbewerber untergekommen sind, kannst Du unter anderem auf der Homepage der Gemeinde Informationen zum Helferkreis finden.
Sonst ruf bei Caritas, Diakonie oder dem Landratsamt an, die können Dich in Kontakt mit den Helferkreisen in Deiner Nähe bringen und Dir Namen von Ansprechpartnern geben.
In allen Landkreisen gibt es mittlerweile auch Ansprechpartner, die sich vor allem um die Ehrenamtlichen kümmern.
Ganz viele Möglichkeiten finden sich auch im Internet über Facebook oder andere soziale Netzwerke!
Sach- und Geldspenden nehmen die Helferkreise und die Caritas/Diakonie nach Rücksprache gern entgegen. Bitte hier immer zuerst nachfragen, was gerade gebraucht wird, da auch die Lagerung sehr kostenintensiv ist.
Lernen die denn überhaupt Deutsch?
Asylsuchende dürfen und sollen Deutsch lernen.
Bei den Asylbewerbern, die wir begleitet haben, war die erste Frage: Wann fängt der Deutsch-Unterricht an? Die sind also richtig heiß darauf, unsere Sprache zu lernen. Meist wird der erste Deutsch-Unterricht vom örtlichen Helferkreis ehrenamtlich durchgeführt. Oft erklären sich auch die örtliche Volkshochschule oder Sprachschulen bereit, Unterricht zu erteilen. Meist fallen dann aber Kosten an, die durch Spenden finanziert werden müssen.
Die Deutschkurse, z.B. in der staatlichen Berufsschule auch Berufsorientierung genannt, vermitteln dabei auch Wissenswertes aus dem deutschen Alltag, damit die Asylbewerber sich in ihrem neuen, ungewohnten täglichen Umfeld zurechtfinden, das sich meist stark von ihrem gewohnten Alltag unterscheidet.
Asylsuchende erhalten allerdings keinen Zugang zu den sogenannten Integrationskursen, die bleibeberechtigten Ausländern und Ausländerinnen vorbehalten sind.
Die Sprache des Landes ist die beste Möglichkeit, in Kontakt mit den Menschen zu kommen. Viele freuen sich auch, wenn sie mit anderen Menschen abwechselnd in der Muttersprache und Deutsch sprechen können. So haben beide Freude daran und lernen Sprache und Kultur aus erster Hand!
Kann ich denn selber Deutschunterricht geben?
Wenn Du beim ehrenamtlichen Unterricht mitmachen willst, dann immer los. Die bereits tätigen Freiwilligen freuen sich bestimmt über Unterstützung.
In vielen Helferkreisen gibt es Ehrenamtliche, die sich darauf fokussiert haben und ihre Erfahrung gerne weitergeben.
Haben die eigentlich ansteckende Krankheiten?
Zum Schutz der Asylbewerber und der Bevölkerung ist ein medizinisches Kurz-Screening unmittelbar nach der Ankunft in Bayern eingeführt worden. So soll der Ausbreitung von Infektionskrankheiten vorgebeugt werden.
Neu ankommende Asylbewerber werden auf verschiedene Infektionskrankheiten einschließlich Tuberkulose untersucht. Im Falle positiver Ergebnisse im Rahmen der Erstuntersuchung werden Betroffene unter den notwendigen Vorkehrungen des Infektionsschutzes umgehend zur Behandlung in ein Krankenhaus verlegt und erst nach erfolgreicher Therapie entlassen. Deswegen findet auch immer eine Erstuntersuchung statt, um der weiteren Ansteckung vorzubeugen.
Das Landratsamt in Dachau bietet auch auf seiner Homepage eine ausführliche Information dazu an, auch die Hilfsorganisationen informieren gerne.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich unter den Flüchtlingen auch Ebola-infizierte Personen befinden?
Die Wahrscheinlichkeit ist äußerst gering. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zum einen liegt es daran, dass sich der Ebola-Ausbruch auf einige Staaten in Westafrika begrenzt. Diese Länder liegen weit entfernt von den großen Flüchtlingsrouten über den Nahen Osten oder das Mittelmeer nach Europa. Die in München ankommenden Flüchtlinge stammen ganz überwiegend aus Ländern des Nahen Osten und Ostafrikas.
Ein weiterer Aspekt ist die Inkubationszeit von 2 Tagen bis maximal drei Wochen, nach der sich die Symptome dieser Krankheit zeigen. In dieser Zeit ist der lange Fluchtweg von Westafrika nach Europa kaum zu schaffen. An Ebola erkrankte Flüchtlinge würden unterwegs sofort erkannt und unter Quarantäne gestellt, bevor sie in Europa bzw. hier in Deutschland ankommen.
Was ist, wenn sie bei uns mal krank werden?
Da zitiere ich mal das Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familien und Integration:
"Jeder Asylbewerber hat von Anfang an Anspruch auf ärztliche Versorgung."
Für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Impfungen erhalten Asylbewerber keine Krankenversicherungskarte, sondern im jeweiligen Krankheitsfall einen Kranken- oder Zahnbehandlungsschein beim Sozialamt. Es gilt für sie generell die Befreiung von der Zuzahlungspflicht. In der Regel wird eine Behandlung nur bei akuten und schmerzhaften Erkrankungen genehmigt, nicht nur bei Erkrankung des Körpers. Auch eine Behandlung durch Psychiater wird ermöglicht. Die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 gehören zum Leistungsspektrum.
Bei einer Notfalleinweisung in ein Krankenhaus wird bei einer stationären Behandlung kein Krankenbehandlungsschein benötigt. Das Krankenhaus sendet einen Antrag auf Übernahme der Krankenhauskosten an das Sozialamt im Landkreis.
Wer zahlt denn die Arztkosten und Rezepte?
Die Arzt- oder Krankenhauskosten werden vom Sozialamt des Landkreises übernommen, wobei zu beachten ist, dass nur die rosafarbenen Kassenrezepte und nicht die grünen bzw. blauen Privatrezepte bezahlt werden.
Viele Ärzte wissen darüber noch nicht immer genügend Bescheid, aber viele sind mittlerweile gut informiert.
Und wenn die Frauen schwanger werden?
Dann freuen wir uns erst einmal mit der werdenden Mutter. Das LRA kommt für Schwangerschaftsbekleidung, notwendige Vorsorgeuntersuchungen und die Kosten der Entbindung im Krankenhaus sowie für eine Betreuung durch die Hebamme auf.
Frühestens einen Monat vor dem errechneten Geburtstermin wird eine Erstlingsausstattung als Geldleistung für Kinderwagen, Flaschen, Erstlingsbekleidung usw. ausbezahlt. Darüber hinaus kommt das Landratsamt für die Kosten eines Kinderbettes und einer Babywanne auf.
Und wenn das Baby dann da ist, freut sich nicht nur die Mutter, sondern der ganze Helferkreis und wünscht dem Baby eine gute Zukunft.
Dafür sind Spenden immer herzlich willkommen!
Die Eltern haben auch einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. Lebensjahr, genauso wie Unterstützung durch Eltern-Kind-Beratungsstellen.
Kochen sie selber oder bekommen sie Essenspakete?
Seit einiger Zeit bekommen die Asylbewerber in den Gemeinschaftsunterkünften keine Essenspakete mehr, sie versorgen sich eigenverantwortlich mit Lebensmitteln und kochen selber.
Und kochen tun sie wirklich gut. Die Asylbewerber kommen ja in der Regel aus Ländern, für die Gastfreundschaft sehr wichtig ist. Daher wird zum Essen eingeladen, wer gerade zur Essenzeit in der Unterkunft ist. Und bisher war noch jedes Essen ganz hervorragend.
Das ist auch eine Möglichkeit für die Menschen, ihre Gastfreundschaft den Besuchern zeigen zu können!
Haben sie eine Putzfrau?
Nein, eine Putzfrau haben sie wirklich nicht. Grundsätzlich ist für die Reinigung der Zimmer und der Gemeinschaftsräume jeder einzelne Asylbewerber selbst verantwortlich.
Es kann sein, dass Mitarbeiter des Sozialamts Asylbewerber mit bestimmten Tätigkeiten betrauen, wie z.B. Wäschewaschen, Badreinigung, etc. Diese Tätigkeiten werden als Soziale Arbeit mit 0,80 EUR pro Stunde bezahlt (§5 Absatz 2 AsylbLG). Das gilt aber nur für Tätigkeiten für die Gemeinschaft.
In einigen Unterkünften gibt es vom Landratsamt Ansprechpartner (Kümmerer) die für Fragen zum Alltag der Bewohner, aber auch für die Sauberkeit, kleinere Reparaturen und die Einhaltung der Hausordnung zuständig sind.
Dürfen sie arbeiten?
Ja, und das ist ganz besonders wichtig. Bis zum 6. November 2014 galt die Regelung, dass Asylbewerber mindestens 9 Monate warten mussten, bevor sie Arbeit aufnehmen durften. 9 Monate Nichtstun, das ist eine ganz schön lange Zeit. Bisher hat noch jeder Asylbewerber, den wir kennen gelernt haben, unbedingt arbeiten wollen. Dabei geht es gar nicht so sehr um den Verdienst. Schon die Arbeit an sich, das Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun und dafür geschätzt zu werden, ist enorm wichtig für die Asylbewerber.
Seit Anfang dieses Jahres ist die Wartezeit auf 3 Monate verkürzt worden. Das ist ein großer Fortschritt.
Wenn der Asylbewerber eine Arbeitsstelle findet, kann ein Antrag bei der Ausländerbehörde auf Arbeitsgenehmigung gestellt werden.
Sind die Asylbewerber länger als 3 Monate, aber kürzer als 15 Monate im Land, dann greift die Vorrangprüfung:
Die Ausländerbehörde leitet den Antrag an die Agentur für Arbeit weiter. Die prüft, ob die Stelle vorrangig mit anderen Bewerbern zu besetzen wäre und ob die Bezahlung den allgemeinen Standards entspricht. Wenn die Agentur zustimmt, dann stimmt auch die Ausländerbehörde zu und die Arbeitsgenehmigung wird erteilt
Für Asylbewerber, die länger als 15 Monate im Land sind, erteilt die Ausländerbehörde ohne Vorrangprüfung durch die Agentur für Arbeit die Arbeitsgenehmigung.
Seit 1.März 2015 wird die Arbeitssuche für viele Asylbewerber in Bayern, die aus sicheren Herkunftsländern kommen oder deren Asylverfahren als "offensichtlich aussichtslos" beurteilt wird, sehr schwierig, da die Arbeitsgenehmigung nicht erteilt oder die befristeten Arbeitsverträge nicht mehr verlängert werden.
Ich habe da etwas von Vorrangprüfung und Nachrangigkeit gehört, was ist das?
Für Deutsche und EU-Ausländer gilt auf dem Arbeitsmarkt das Vorrang-Prinzip. Steht für eine Stelle ein deutscher oder EU-Ausländer zur Verfügung, muss der Arbeitgeber vorrangig diese beschäftigen und der Asylbewerber erhält die Stelle nicht.
Nachrangig heißt, dass ein Asylbewerber erst dann eine Stelle erhalten kann, wenn zuerst alle Deutschen und EU-Bürger, die sich für diese Stelle bewerben, berücksichtigt worden sind. Dies kann bis zu 6 Wochen dauern. Doch viele Arbeitgeber brauchen die Mitarbeiter sofort, sodass dies eine weitere Hürde für Asylbewerber darstellt.
Gibt es 1-Euro-Jobs für Asylbewerber?
Die Sozialämter können "Arbeitsgelegenheiten" bei kommunalen und gemeinnützigen Trägern vergeben, die nicht arbeitserlaubnispflichtig sind. Es handelt sich dabei um einfache Tätigkeiten, die zeitlich begrenzt sind. Dafür wird eine Aufwandsentschädigung von 0,80 EUR pro Stunde bezahlt (§5 Absatz 2 AsylbLG). Bedingung für diese Arbeiten ist aber, dass diese Tätigkeiten zusätzlich, d.h. bisher nicht von Mitarbeitern der Träger durchgeführt worden sind.
Diese Arbeitsgelegenheit begründet auch kein Arbeitsverhältnis und kann von beiden Seiten täglich aufgekündigt werden, hier können auch keine Ansprüche auf Rente oder Arbeitslosengeld erworben werden.
Kann ich Asylbewerber auch ehrenamtlich beschäftigen?
Ja, natürlich, aber nur, wenn Du eine gemeinnützige Einrichtung bist, sonst nicht.
Darüber geben dir die Mitarbeiter des Ausländeramts die notwendigen Informationen, wie dies möglich ist.
Dürfen und müssen die Kinder zum Kindergarten und zur Schule?
Kinder von Asylbewerbern haben die gleichen Rechte in Bezug auf Krippen- und Kindergartenplätze wie deutsche Kinder. Die Schulpflicht gilt für diese Kinder genauso wie für unsere.
Alle Kinder haben einen Anspruch auf einen Krippen- oder Kindergartenplatz und die Eltern haben gegebenenfalls Anspruch auf eine Übernahme der Kosten des Platzes ganz oder teilweise durch das Jugendamt.
Auch die anderen Leistungen der Jugendhilfe - etwa Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen oder Hilfen zur Erziehung - bewilligt das zuständige Jugendamt. Für alle Kinder greift der Kinderschutz bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung.
Zur Schulpflicht gehört auch die Berufsschulpflicht. Damit die Kinder unsere Sprache besonders schnell lernen, werden sie in Übergangsklassen zusammengefasst. Ältere Jugendliche können in der Berufsschule ein Jahr eine Vorbereitungsklasse besuchen und dann in einem weiteren Jahr einen Hauptschulabschluss nachholen. Danach haben sie die gleichen Chancen für eine Lehre wie ein deutscher Schüler.
Allerdings gilt diese Berufsschulpflicht nur bis zum 21. Lebensjahr, nur in Ausnahmefällen ist es möglich, bis zum 25. Lebensjahr eine Berufsschule zu besuchen oder eine Ausbildung zu erhalten.
Welche Religion haben Asylbewerber?
Tja, welche Religionen hat denn der typische Deutsche? Er ist z.B. katholisch, evangelisch, jüdisch, muslimisch oder ohne Religion. Genauso ist es mit den Asylbewerbern. Du findest alle Religionen, aber ist das wirklich so wichtig? Ist es nicht wichtiger, wie der Asylbewerber als Mensch ist?
Viele der Asylbewerber freuen sich auf die Möglichkeit, mehr von sich zu erzählen und das sind oft auch Bräuche und Rituale der Religion und Kultur, die das Leben bestimmen. So wie in Bayern, wo viele Bräuche noch eng mit der Kirche verbunden sind.
Darf ich sie besuchen?
Sicher darfst Du das.
Allerdings musst Dir klar sein, dass die Gemeinschaftsunterkunft der Asylbewerber ihre Wohnung ist und dort haben sie das Hausrecht, genauso wie bei dir zuhause. Also frage höflich, ob Dein Besuch willkommen ist. Das rechtliche Hausrecht übt der Anmieter des Gebäudes aus, in den meisten Fällen ist das das Landratsamt, das auch über die Veränderung der Anlagen bestimmt.
Darf ich sie zu mir nach Hause einladen?
Jederzeit. Nach unseren Erfahrungen freuen sich die Asylbewerber, wenn sie eingeladen werden. Im Sommer haben wir oft mit einigen von ihnen bei uns gekocht und anschließend gemeinsam gegessen. Es war für alle eine große Freude.
Wenn Du weißt, dass die Religion des Asylbewerbers bestimmte Speisevorschriften vorgibt und ihr gemeinsam essen wollt, bitte halte die Regeln bei Zubereitung und Essen ein. Der Fastenmonat Ramadan fand 2015 von 18. Juni bis 17. Juli statt und endete mit einem großen Fest, das viele gemeinsam mit den Nachbarn feiern!
Asylbewerber dürfen sich frei im Landkreis und Regierungsbezirk bewegen!
Sind da auch Extremisten drunter?
Ganz ehrlich, das wissen wir nicht.
Wir kennen so viele Asylbewerber und uns kam noch keiner extremistisch vor. Und Du verdächtigst doch auch nicht Deinen Nachbarn, dass er ein Extremist ist. Geh einfach ganz unbefangen auf die Asylbewerber zu. Du wirst mit so viel Herzlichkeit, Wärme und Freundschaft belohnt.
Wo kann ich mich denn noch informieren?
Ich habe Dir mal ein paar Links bereitgestellt. Es gibt im Netz unendlich viele Möglichkeiten, sich zu informieren, auch über die sozialen Netzwerke! Und jeden Tag kommen viele neue Initiativen dazu! Viel Spaß beim Stöbern!
Such Dir etwas aus:
LawClinicMunich - Stadt München -
Königsteiner Schlüssel -
Mediendienst Integration -
UNHCR -
Bundesregierung - Beauftragter für Integration -
Amnesyt International
oder schau auf unserer Seite mit den weiterführenden Links.
|